Oberster Gerichtshof in Warschau

Unser Beratungsangebot im polnischen Erbrecht

 

Das polnische Erbrecht ist - wie das deutsche oder österreichische Erbrecht auch - eine hochkomplexe Materie.

 

 

 

Im Falle einer Erbschaft mit Nachlaßgegenständen in Polen wird dies besonders deutlich, insbesondere dann, wenn zum Nachlass Grundstücke oder Eigentumswohnungen in Polen gehören.  

 

Wir stehen Ihnen deshalb mit unserem Wissen sowie unserer Erfahrung bei der Nachlassauseinandersetzung zur Verfügung, also in einer Situation, in der mehrere Erben gemeinschaftlich die zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Immobilien verwalten müssen. 

 

Hier gilt es, mit der entsprechenden Sensibilität Emotionen abzumildern und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit Augenmass zu begleiten.

 

Kann ein einvernehmliches Vorgehen der Erben nicht erreicht werden, bleibt oftmals nur die gerichtliche Klärung. Dann ist es wichtig, eine verlässliche und kompetente Prozessvertretung zu haben, die Ihre Interessen erfolgreich vertritt.

 

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne auch in der Situation, in der Sie als Alleinerbe einen in Polen befindlichen Nachlass abwickeln müssen.

 

Wir freuen uns bereits jetzt auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!